Den Wandel gestalten

Mit Fonds den Wandel stärken

Dein Herz schlägt für ein besonderes Thema, das Du gerne dauerhaft unterstützen möchtest?

Hierfür gibt es bei der Bürgerstiftung Pfalz die Möglichkeit, einen zweckgebundenen Fonds zu errichten.
Oder: Du stockst einen unserer vorhandenen Fonds auf, weil Dich das Thema ebenfalls anspricht und Du diesem noch mehr Wirkung geben möchtest.

Wie funktioniert ein Fonds auf Stiftungsbasis?

Die Mindesthöhe für die Gründung eines eigenen zweckgebundenen Fonds bei der Bürgerstiftung Pfalz beträgt 10.000 €. Du kannst ihn entweder mit dem Thema oder mit gerne auch mit Deinem Namen oder dem Namen einer Person, die Dir wichtig ist und die Du damit ehren möchtest versehen.

Das Fondskapital wird als Sondervermögen beim Stiftungskapital der Bürgerstiftung Pfalz angelegt. Die jährlichen Zinsen werden für den Zweck ausgeschüttet. Zu Lebzeiten, kannst Du gerne jedes Jahr selbst bestimmen, wen Du damit unterstützen möchtest. Entsteht der Fonds von Todes wegen, was im Rahmen einer testamentarischen Verfügung auch möglich ist, ist die Bürgerstiftung Pfalz an den Stifter:innenwillen gebunden und hat entsprechend des Zwecks zu verwenden.

Welche Fonds gibt es bereits bei der Bürgerstiftung Pfalz?

Es gibt Fonds, die einem bestimmten Zweck dienen:

Kinder- und Jugendfonds

• Inklusionsfonds
• Heronfonds zum Schutz von Ehe und Familie
• Fonds Mensch und Natur
• Fonds Gemeinschaftsgarten am Bocksensatz

Fonds Leben schenken

Und es gibt Fonds, die einer oder mehreren lieben Personen gewidmet sind:

  •  Gisela Walter und Peter Sanner Fonds

Wie funktioniert ein Fonds auf Darlehensbasis?

Du hast gerade Rücklagen, die Du voraussichtlich in nächster Zeit nicht brauchst und die Du sinnstiftend und ausreichend rentierlich anlegen möchtest?

Wir freuen uns auf deine Nachricht an:

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