Zustiften

Zustiften sichert Unabhängigkeit

Das kannst du tun:

Zustiftungen

Stiftungsfonds

Vererben

Anlagekriterien

Du überlegst, ob Du 500 € oder mehr zum Stiftungskapital zustiften willst?

Als klassische Bürger:innen-Stiftung setzt sich unser Grundstockvermögen aus vielen kleinen und mittleren Zustiftungen von Bürger:innen zusammen, die uns damit helfen wollen, unabhängig von Fördergebern oder dem alten Geldsystem zu werden.

Unser Stiftungskapital bleibt ungeschmälert erhalten. Und weil wir damit auch dem alten Geldsystem nicht dienen wollen, legen wir es zu 95% in unseren eigenen Immobilien und Projekten an.

Zustiftungen können einfach durch Überweisung erfolgen. Trage in den Verwendungszweck „Zustiftung“, Deinen Namen und Deine Adresse ein.

Unsere Bankverbindung:
IBAN: DE28 5489 1300 0000 294209
BIC: GENODE61BZA

Selbstverständlich erhältst Du umgehend eine Zuwendungsbestätigung. Für Deine Spende bis 300 EUR ist ein vereinfachter Zuwendungsnachweis möglich (z.B. Kontoauszug).

Steuerliche Aspekte

Die Bürgerstiftung Pfalz ist vom Finanzamt als gemeinnützig und förderungswürdig anerkannt. Daher kann das Engagement für die Bürgerstiftung Pfalz mit erheblichen steuerlichen Vorteilen verbunden sein. Denn Zuwendungen (also Spenden und/oder Zustiftungen) an gemeinnützige Stiftungen können gegen Vorlage einer Zuwendungsbestätigung als Sonderausgaben steuermindernd geltend gemacht werden. Seit dem 1.1.2007 haben sich die steuerrechtlichen Rahmenbedingungen für Stifter und Stiftungen erheblich verbessert:

Abzugsfähigkeit von Zustiftungen

Gemäß § 10b Abs. 1a Einkommenssteuergesetz können Zustiftungen an die Bürgerstiftung Pfalz bis zu einem Gesamtbetrag von einer Million Euro steuermindernd geltend gemacht werden. Wer keine laufenden Einkünfte in dieser Höhe hat, hat die Möglichkeit, diesen Betrag nach seinen Bedürfnissen auf bis zu zehn Jahre zu verteilen. Dieser Betrag nur alle zehn Jahre in Anspruch genommen werden.

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