Stiftungsfonds

Mit einem Stiftungs- oder Namensfonds eigene Zeichen setzen

Du überlegst einen größeren Betrag zuzustiften, entweder um

mit einem Namensfonds eine ehrende Erinnerung
an einen lieben Menschen oder auch für Dich
selbst zu setzen?

So gibt es bei uns beispielsweise schon den 

    •  Gisela Walter und Peter Sanner Fonds

    oder mit Deiner Zustiftung
    einen bestimmten Zweck zu stärken?

    Das haben bereits andere getan und zwar für folgende Zwecke

      • Kinder- und Jugendfonds
      • Inklusionsfonds
      • Heronfonds zum Schutz von Ehe und Familie
      • Fonds Mensch und Natur
      • Fonds Gemeinschaftsgarten am Bocksensatz
      • Fonds Leben schenken

      Du kannst immer einen bereits vorhandenen Fonds aufstocken, um so seine Wirksamkeit zu erhöhen. Bitte schreib einfach im Feld Verwendungszweck „Zustiftung zum Fonds…“ und dann wissen wir Bescheid.

      Bürgerstiftung Pfalz
      IBAN: DE28 5489 1300 0000 294209
      BIC GENODE61BZA

      Dein Herzensthema fehlt?

      Ist aber Dein Herzensthema noch nicht dabei, dann kannst Du ab einer Zustiftung in Höhe von 10.000 € einen neuen Fonds anlegen.

      Wir dürfen dann die Erträge aus diesem Fonds ausschließlich für die angebenen Zwecke verwenden. Das können einmal eigene Projekte sein oder auch Projekte anderer Organisationen, die wir damit unterstützen. Das lässt sich in einem Fondsvertrag genau regeln, wenn Du das wünschst.

      Noch Fragen?

      Hast Du noch Fragen oder möchtest etwas genauer wissen,
      dann ruf uns bitte an oder schreibe uns.

      Bürgerstiftung Pfalz
      Christiane Steinmetz
      Tel.: 06349 99 39 39
      c.steinmetz@buergerstiftung-pfalz.de

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