Vererben

Stiften macht glücklich und
lässt länger leben

Du möchtest Deinen Nachlass regeln und überlegst Teile Deines Vermögens oder auch Dein gesamtes Vermögen einer Stiftung zu vermachen?
Hier ein paar Hilfen zur Vorgehensweise:

Was muss ich bei der Errichtung
eines Testaments beachten?

Bei der Errichtung eines Testaments sind einige Anforderungen zu beachten. Dabei gibt es für die Errichtung eines wirksamen Testaments grundsätzlich zwei Möglichkeiten:

1. Das eigenhändig geschriebene Testament

Wichtig ist, dass das gesamte Testament eigenhändig, d.h. von Dir selbst handschriftlich und nicht maschinenschriftlich geschrieben und unterschrieben wird. Ein Testament, das Du mit dem Computer oder der Schreibmaschine schreibst, ist unwirksam. Das Testament muss außerdem den genauen Zeitpunkt (Tag, Monat und Jahr) sowie den Ort der Niederschrift angeben. Schließlich soll das Testament mit Vor- und Zunamen unterzeichnet sein. Bei einem gemeinschaftlichen Testament, d.h. ein Testament, das Du mit Deinem Ehegatten zusammen errichtest, genügt es, wenn ein Ehegatte das Testament eigenhändig schreibt und beide Ehegatten mit vollständigem Namen unterschreiben.

Bei einem eigenhändigen Testament kannst Du den Ort der Aufbewahrung selbst bestimmen. Am sichersten ist die Hinterlegung beim zuständigen Amtsgericht, weil so die spätere Bekanntgabe Deines letzten Willens absolut sicher ist. Hierfür zahlst Du eine geringe Gebühr.

2. Das öffentliche Testament

Für die Errichtung eines öffentlichen Testaments musst Du Dich an einen Notar wenden. Er berät Dich unter Berücksichtigung deiner Wünsche über die Abfassung Deines letzten Willens und nimmt darüber eine Niederschrift auf. Der Notar stellt sicher, dass das Testament von dem zuständigen Amtsgericht in amtliche Verwahrung genommen wird. Das notariell errichtete Testament gibt Dir die Gewissheit, dass Dein letzter Wille rechtlich einwandfrei abgefasst ist und nicht verloren gehen kann. Das Testament wird nach dem Ableben von Amts wegen ohne besonderes Zutun eröffnet und den im Testament genannten Personen bzw. Organisationen zur Kenntnis gegeben.

Wie setze ich die Stiftung als Erben oder Miterben ein?

Wenn Du die Bürgerstiftung Pfalz als Erben oder Miterben einsetzen möchtest, könnte eine mögliche Formulierung in Deinem Testament lauten:

„Zu meiner Alleinerbin bestimme ich die Bürgerstiftung Pfalz, Bahnhofstr. 1a in 76889 Klingenmünster“

oder

„Zu meinen Erben bestimme ich:

1. Herrn N.N. zu … %.

2. Frau N.N. zu … %

3. Die Bürgerstiftung Pfalz, Bahnhofstr. 1a in 76889 Klingenmünster zu … %.“

Wie wende ich der Stiftung einen Teil
meines Nachlasses als Vermächtnis zu?

Möchtest Du die Bürgerstiftung Pfalz nicht als Erbin einsetzen, sondern ihr lediglich das Recht einräumen von den Erben etwas zu verlangen, so kannst Du dies mit einem Vermächtnis tun.
Eine mögliche Formulierung im Testament lautet dann:

„Die Bürgerstiftung Pfalz, Bahnhofstr. 1a in 76889 Klingenmünster erhält als Vermächtnis

Euro ………

und/oder Wertpapiere

und/oder … % meines Vermögens

und/oder meine Gemäldesammlung der Künstlerin ………“

Erbschaft- und Schenkungsteuerbefreiung

Unentgeltliche Vermögensübertragungen (Schenkung, Erbschaft, Vermächtnis) an die Stiftung sind von der Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer befreit.
Das von Dir der Stiftung zugewandte Vermögen kommt somit ungeschmälert der Stiftungsarbeit zugute.

Vermögensübertragung

Sogar wenn Du selbst geerbt hast und die Erbschaftsteuer bereits entrichtet hast, kannst Du von einer Vermögensübertragung an die Bürgerstiftung Pfalz profitieren. Wenn Du das ererbte Vermögen an die Bürgerstiftung Pfalz weitergibst, erstattet Dir das Finanzamt die Erbschaftsteuer.

Bitte beachte, dass die vorstehenden Hinweise allgemeiner Natur sind und eine Beratung durch eine/n Steuerberater:in und Rechtsanwält:in nicht ersetzen können.

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Du brauchst Bedenkzeit und etwas „Echtes“ zum Nachlesen?
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Hast Du noch Fragen oder möchtest etwas genauer wissen,
dann ruf uns bitte an oder schreibe uns.

Bürgerstiftung Pfalz
Christiane Steinmetz
Tel.: 06349 99 39 30
c.steinmetz@buergerstiftung-pfalz.de

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